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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05 - 7   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5367
OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05 - 7 (https://dejure.org/2005,5367)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.03.2005 - 5 W 18/05 - 7 (https://dejure.org/2005,5367)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. März 2005 - 5 W 18/05 - 7 (https://dejure.org/2005,5367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung: Verurteilung zur Beseitigung einer Grundschuld auf Kosten des Schuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung einer Pflicht zur Beseitigung von auf einem Grundstück lastende Grundschulden nach § 888 Zivilprozessordnung (ZPO); Beseitigung eines Grundpfandrechts als Vornahme einer vertretbaren Handlung

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § ... 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; ZPO § 793; ; ZPO § 875; ; ZPO § 887 I; ; ZPO § 887 II; ; ZPO § 888; ; ZPO § 894; ; BGB § 268 Abs. 1; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 1150; ; BGB § 1192 Abs. 1; ; GBO § 27 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    § 888 ZPO nicht zur Beseitigung der auf dem Grundstück lastenten Schulden auf Kosten des Schuldners anwendbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vollstreckung einer Grundschuldbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1253
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84

    Rechte des Gläubigers bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05
    Dem allem entspricht folglich, dass die Verpflichtung, ein Grundpfandrecht zu beseitigen, nach der Rechtsprechung durchweg als eine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung betrachtet wird, deren Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO erfolgt, wenn die zur Ablösung des Grundpfandrechts zu zahlende Summe feststeht und der Gläubiger zur Löschung bereit ist oder dazu gezwungen werden kann (BGH NJW 1986, 1676, 1677; RG SeuffA 58 (1903) Nr. 128; KG, JR 1952, 440; OLG Düsseldorf, MDR 1980, 410).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1979 - 18 W 51/79
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05
    Dem allem entspricht folglich, dass die Verpflichtung, ein Grundpfandrecht zu beseitigen, nach der Rechtsprechung durchweg als eine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung betrachtet wird, deren Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO erfolgt, wenn die zur Ablösung des Grundpfandrechts zu zahlende Summe feststeht und der Gläubiger zur Löschung bereit ist oder dazu gezwungen werden kann (BGH NJW 1986, 1676, 1677; RG SeuffA 58 (1903) Nr. 128; KG, JR 1952, 440; OLG Düsseldorf, MDR 1980, 410).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 5 W 25/05

    Ablehnung eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen wegen der Besorgnis der

    Auch im selbständigen Beweisverfahren kann ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23.08.2005, I-5 W 18/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2000, 4 W 687/00, OLGR Koblenz 2001, 141).

    Wegen der besonderen Bedeutung der Sachverständigenbestellung im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens erscheint hier die Heranziehung des Hauptsachestreitwertes sachgerecht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23.08.2005, I-5 W 18/05).

  • OLG Rostock, 03.08.2023 - 3 W 38/19

    Vollstreckungsart bei Ziel der Lastenfreiheit eines Grundstücks

    Vielmehr kann der Anspruch auf Herstellung der Lastenfreiheit von eingetragenen Grundschulden gemäß § 887 ZPO durchgesetzt werden, jedenfalls wenn der zur Ablösung der Grundschuld erforderliche Betrag feststeht und der Grundschuldgläubiger zur Löschung der Grundschuld bereit ist oder hierzu gezwungen werden kann (BGH, Urt. v. 21.02.1986, V ZR 226/84, BGHZ 97, 178; OLG Koblenz, Beschl. v. 23.02.2015 - 5 W 106/15, MDR 2015, 980; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 01.03.2005 - 5 W 18/05, MDR 2005, 1253; OLG Bremen, Beschl. v. 28.05.2014 - 4 UF 46/14, juris).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2010 - 13 W 7/10

    Zwangsvollstreckung: Freigabe einer als Sicherheit für ein Konto des Schuldners

    Die vom Schuldner übernommene Verpflichtung ist vergleichbar mit der Verpflichtung zur Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks, die vertretbare Handlung ist (OLG Naumburg OLG-Report 2000, 297; OLG Saarbrücken MDR 2005, 1253; BGH NJW 1986, 1676 m.w.N.) oder mit der Verpflichtung, eine Bürgschaft zu stellen, die ebenfalls vertretbare Handlung ist (OLG Karlsruhe MDR 1991, 454 m.w.N.; KGR Berlin 1997, 202).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.07.2005 - 2 Wx 61/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9790
OLG Hamburg, 06.07.2005 - 2 Wx 61/05 (https://dejure.org/2005,9790)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.07.2005 - 2 Wx 61/05 (https://dejure.org/2005,9790)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 2 Wx 61/05 (https://dejure.org/2005,9790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    FGG § 29; RPflG § 24a Abs. 1 Nr. 1a § 26
    Protokollierung der sofortigen weiteren Beschwerde durch einem Urkundsbeamten statt durch einen Rechtspfleger - Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Beschwerdeeinlegung bei Urkundsbeamten statt Rechtspfleger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 3 Ws (OWi) 247/93

    Rechtspfleger; Wahrnehmung übertragener Geschäfte; Justizbeamte;

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.07.2005 - 2 Wx 61/05
    Die Antragstellerin hat die sofortige weitere Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts am letzten Tag der Rechtsmittelfrist, dem 2. Juni 2005 (Zustellung der angefochtenen Entscheidung an die Antragstellerin am 19. Mai 2005), eingelegt, wobei die Protokollierung entgegen § 29 FGG i.V.m. §§ 24 a Abs. 1 Nr. 1 a, 26 RPflG nicht von einem Rechtspfleger sondern vom Urkundsbeamten (Amtsinspektorin i. JD) vorgenommen worden ist (vgl. zur Unzulässigkeit einer auf diese Weise vorgenommenen Einlegung der Rechtsbeschwerde BayObLG RPfl 1993, 103; OLG Düsseldorf RPfl 1994, 157).
  • BayObLG, 20.10.1992 - 1 ObOWi 271/92

    Protokoll der Geschäftsstelle; Antrag; Zulassung; Rechtsbeschwerde; Erklärung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.07.2005 - 2 Wx 61/05
    Die Antragstellerin hat die sofortige weitere Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts am letzten Tag der Rechtsmittelfrist, dem 2. Juni 2005 (Zustellung der angefochtenen Entscheidung an die Antragstellerin am 19. Mai 2005), eingelegt, wobei die Protokollierung entgegen § 29 FGG i.V.m. §§ 24 a Abs. 1 Nr. 1 a, 26 RPflG nicht von einem Rechtspfleger sondern vom Urkundsbeamten (Amtsinspektorin i. JD) vorgenommen worden ist (vgl. zur Unzulässigkeit einer auf diese Weise vorgenommenen Einlegung der Rechtsbeschwerde BayObLG RPfl 1993, 103; OLG Düsseldorf RPfl 1994, 157).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.06.2005 - 9 U 167/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17055
OLG Hamburg, 07.06.2005 - 9 U 167/03 (https://dejure.org/2005,17055)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2005 - 9 U 167/03 (https://dejure.org/2005,17055)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 9 U 167/03 (https://dejure.org/2005,17055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 240 § 249 § 538 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen das Weiterbetreiben des Rechtsstreits nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.06.2005 - 9 U 167/03
    Insoweit bleibt der Insolvenzschuldner selbst prozessführungsbefugt (vgl. BGH NJW 95, 2563).
  • KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03

    Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der

    Zur Unzulässigkeit der Bildveröffentlichung im genannten Artikel vom 30. Juni 2002 wird auf das Urteil vom 2. September 2003 - 9 U 167/03 - Bezug genommen, in dem der Senat u. a. ausgeführt hat:.

    Zur Ausgabe der "Bild" vom 27. April 2002, in der ein beim 8. Internationalen Springturnier in Monaco aufgenommenes Foto der Klägerin mit der Bildunterschrift "Wunderschönes Zauberwesen auf Pferderücken: C (15)" abgedruckt wurde, kann auf das Urteil vom 2. September 2002 - 9 U 15/03 - verwiesen werden, in dem der Senat den Unterlassungsanspruch betreffend das abgedruckte Foto in Entsprechung zum Urteil 9 U 167/03 begründet und u. a. ausgeführt hat:.

    Hinsichtlich des Artikels in der "Bild" vom 7. Mai 2002 mit der Überschrift "Das Märchen von den drei Reiterinnen" und mit einem Porträtfoto der Klägerin kann auf das Urteil vom 2. September 2003 - 9 U 17/03 - Bezug genommen werden, in dem der Senat die Rechtswidrigkeit der Fotoveröffentlichung entsprechend dem Urteil zu 9 U 167/03 begründet und u. a. ausgeführt hat:.

    Entsprechend den Gründen der Urteile 9 U 147/03 und 9 U 167/03 war es auch unzulässig, dass in der "Bild am Sonntag" vom 21. Juli 2002 unter der Überschrift "Der neue Jetset" die Klägerin mit den Worten "Schön wie ein Gemälde", "Traumfrau" und "Ihr Erbe: ein Teil von Mamas 900 Millionen Euro plus dem Anteil, den Opa, F R, mal hinterlässt (2,5 Mrd. Euro)" beschrieben und ein - beim Grand Prix von Monaco im VIP-Bereich aufgenommenes - Foto der Klägerin und ihres Bruders abgedruckt wurde.

    Gemäß den Maßstäben der Urteile zu 9 U 147/03 und 9 U 167/03 ist die Klägerin auch durch den Beitrag in der "Bild" vom 28. Januar 2003 mit der Überschrift "Schönheitsgene vererben sich doch! G K Enkeltöchter sind der Beweis" und mit einem Porträtfoto, welches sie beim Pariser "Prix d'Amerique" zeigt, im Recht am eigenen Bild und ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden.

  • OLG Brandenburg, 27.04.2010 - 6 U 132/09

    Eigentumsherausgabeanspruch an verkauftem Getreide bei dessen Verbleib im Lager

    Zwingend ist die Zurückverweisung nur geboten, wenn die Unterbrechung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts noch andauert (OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.01.2007 (8 U 496/06); Hans.OLG, OLGR 2005, 765; OLG Köln, NJW-RR 1995, 891).
  • OLG Koblenz, 26.01.2007 - 8 U 496/06

    Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen Urteils

    Soweit das Urteil den Beklagten zu 1) betrifft, war es - mitsamt dem Verfahren seit Insolvenzeröffnung - in analoger Anwendung des § 538 Abs. 2 ZPO aufzuheben und zur erneuten Entscheidung nach Beendigung der Unterbrechung an das Landgericht zurückzuverweisen (OLG Hamburg vom 7. Juni 2005 - 9 U 167/03, OLGR 2005, 765; OLG Oldenburg vom 22. Februar 2005 - 2 U 97/04, MDR 05, 836; OLG Hamm vom 16. März 2006 - 27 W 11/06, MDR 06, 1309; Zöller/Greger, aaO., § 249 Rdnr. 10).
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